Kitesurf-Adventure - AGB
Allgemeiner Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Vertragspartner
Leistungspartner und verantwortlich für die Durchführung der Kitesurf-Leistung am Gardasee vor Ort ist Kitesurf Adventure Italien (eingetragen unter: Kristian Schmid, Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR) - nachfolgend Veranstalter genannt.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung über die Buchungsplattform "Tideforce" bietet der Kunde Kitesurf Adventure, Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR) den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung aller Teilnehmer kann ausschließlich via Kitesurf Adventure App (Tideforce) vorgenommen werden. Sie muss online vor dem Start der gebuchten Leistung durch den Check-In in unserer Kitesurf Adventure App (Tideforce) abgeschlossen werden. Mit dem Check-In akzeptiert der Kunde die Teilnahmebedingungen und die AGB.
3. Bezahlung
3.1. Bei der Buchung kann der Kunde entscheiden die Leistung vollständig zu
bezahlen oder eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens
einen Tag vor Leistungende erfolgen. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten
gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß
Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung.
3.2. Die Buchungsbestätigung im Fall einer Vorbuchung wird dem Kunden nach Eingang
der Anzahlung per Email zugesandt. Sollten dem Kunden die Bestätigung bis
spätestens 4 Tage vor Kursbeginn nicht zugegangen sein, muss der Kunde sich
umgehend schriftlich per Email oder telefonisch an den Buchungspartner wenden.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Kitesurf- und Wingfoilkurse sind stark wetterabhängig. Ein Anspruch auf Durchführung einzelner Kurseinheiten besteht nur bei geeigneten Wetterbedingungen.
Nicht durchführbare Leistungen werden anteilig erstattet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistung im Verhältnis zur gebuchten Gesamtleistung.
Eine pauschale Bearbeitungsgebühr wird nur erhoben, sofern diese angemessen ist und tatsächlich entstandene Kosten widerspiegelt. Z.B. die Bereitstellung eines Trainers, angebrochene Sessions und ähnliches.
Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Kurs aus Sicherheitsgründen oder Gründen der Nicht-Durchführbarkeit abzusagen. Im Fall von Kurs-Leistungen die wetterbedingt nicht oder teilweise durchgeführt werden können, erfolgt eine Rückerstattung von bis zu maximal 80% des Preises der Gesamtleistung. Der Verlauf der durchgeführten Leistung wird täglich in der Kitesurf Adventure App dokumentiert und ist für den Kunden transparent und sofort sichtbar. Die Höhe der Rückzahlung im Fall einer nicht vollständig erfüllten Leistung erfolgt am Ende des Aufenthalts.
5.2. Preisnachlässe auf Kursleistung von zwei & mehr Kurstagen (alle anderen Leistungen sind ausgenommen) für Schüler & Studenten & Gruppen können, vom Veranstalter auf Anfrage gewährt werden. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Veranstalters auf Kundeanfrage einen Preisnachlass zu gewähren.
5.2.1. Preisnachlässe für Schüler & Studenten werden vor Ort bei Vorlage eines gültigen Ausweises verrechnet. Im vorab versandten Angebot eingetragene Preisnachlässe sind nur gültig sofern bei Kursanmeldung vor Ort ein gültiger Ausweis vorgelegt wird.
5.2.2. Preisnachlässe für Gruppen können vom Kunden bei der Buchung vorab angefragt werden. Minimale Gruppengröße ist dabei 4 Personen. Voraussetzung ist außerdem die gleichzeitige Buchung der Teilnehmer sowie die Kursteilnahme im gleichen Zeitraum.
5.3. Gutscheine & Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum und können nicht verlängert werden. Sie können für alle Kursleistungen an der Kiteschule am Gardasee und den Kitecamps, die durch Kitesurf Adventure durchgeführt werden, eingelöst werden. Das Einlösen gegen andere Leistungen oder Shopartikel ist nicht möglich. Eine monetäre Rückerstattung und der Übertrag auf Dritte ist nicht möglich.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann 15 Tage, oder länger vor Veranstaltungsbeginn, gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro, von der gebuchten Leistung zurücktreten. Der
Rücktritt muss unter Angabe des vollen Namens und des Kurstermins erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir
dringend, den Rücktritt schriftlich per Mail zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.2. Tritt der Kunde 14 Tage oder kurzfristiger vor Veranstaltungsbeginn vom
Vertrag zurück, oder tritt er die Veranstaltung ohne vorherige Rücktrittserklärung
nicht an, so behält sich der Veranstalter vor, für die getroffenen Vorkehrungen und
für seine Aufwendungen und Verluste durch Vergabe begrenzt vorhandener Kursplätze,
Ersatz zu verlangen. Der Buchungspartner behält in diesem Fall die Anzahlung als
Kompensation ein. Die genaue Regelung ist unter I. Stornobedingungen
einzusehen.
6.3. Umbuchungen können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro vorgenommen werden. Ein neuer Termin kann nur in
Zeiträumen mit entsprechend freier Kapazität gewählt werden. Lässt sich kein
geeigneter Termin finden gelten die allgemeinen Stornobedingungen eines Rücktritts
vom Vetrags. Umbuchungen können nur innerhalb der gleichen Saison vorgenommen
werden. Entsteht bei der Umbuchung eine Preisdifferenz aufgrund der
unterschiedlichen Saisonpreise muss diese Differenz vom Kunden übernommen werden.
Umbuchung die kurzfristiger als 14 Tage vor Veranstaltungsstart vorgenommen werden
gelten als Rücktritt vom Vertrag und Neubuchung.
6.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Kurspreis. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Kurs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
I. Stornobedingungen
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Es gelten folgende Stornogebühren:
- bis 15 Tage vorher: 30 € Bearbeitungsgebühr
- 14-4 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises
- ab 3 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Abbruch der Veranstaltung aufgrund zwingender Gründe
Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Abbruchs aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht ein Anspruch auf Kompensation wie in 5.1. beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich den Veranstalter so früh wie möglich über eine Nichtteilnahme an der Veranstaltung unter Angabe und ggf. Nachweis der Gründe zu informieren.
7.2 Abbruch der Veranstaltung aufgrund nicht zwingender Gründe
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung ohne zwingend Grund (z.B. Nichtgefallen oder Übelkeit aufgrund des Bootsfahrens) wird keinerlei Kompensation vonseiten des Veranstalters geleistet.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag
zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Leistung,
ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Veranstaltungspreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Oder wenn
die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen
Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor
Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
8.1. Ferner behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter den anteiligen Betrag der Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen ohne Abzug einer Gebühr zurück (ausgenommen wetterbedingte Absagen). Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Leistungspreis anteilig der noch nicht durchgeführten Leistung zurück. Der Veranstalter darf entsprechend für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Ausgeschlossen hiervon sind wetterbedingte Leistungsabsagen die ausdrücklich durch die 100% Windgarantie geregelt sind (siehe 5. Leistungs- und Preisänderungen).
9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich per Email geschehen.
11. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers
11.1. Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung
für Schäden an Drittpersonen.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für
seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen,
bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.
11.2. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials sowie
der Boote, oder im Fall von Schäden bei oder grob fahrlässigem Verhaltens hat der
Teilnehmer den entstandenen Schaden sowie den dadurch entstehenden Wertverlust des
Materials in vollem Umfang zu begleichen.
12. Teilnahmebedingungen
12.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen den Veranstalter vor der Teilnahme an der Veranstaltung auf diese Hinweisen.
12.2 Die Teilnahme am Kite- oder Wingkurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer schwimmen kann.
12.3 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen von Trainern und Betreuern aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
12.4 Teilnehmer, die eine spezielle Veranstaltung buchen (z.B. einen Foil-Kitekurs
oder den Shuttle-Service), müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung
verfügen. Der zuständige Trainer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder
Qualifikation die gebuchte Leistung bzw. das gebuchte Paket ggf. umzuschreiben,
oder abzubrechen.
12.5 Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse und die
Teilnahme am Shuttle-Service auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen
sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.
12.6 Der Teilnehmer bestätigt mit dem Check-In, dass ihm die Risiken des Kitesurfens bekannt sind und er auf eigene Gefahr teilnimmt.
12.7 Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer mit seiner Anmeldung im online Check-Inallen in den AGB aufgeführten Bedingungen zu stimmt. Für Minderjährige Teilnehmer ist zudem eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
12.8 Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung.
13. Allgemeines
13.1. Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand der letzten Fassung.
13.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
13.3. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine
schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.
13.4 Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website geregelt.
15. Foto & Videoaufnahmen
Während der Kurse können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern der Teilnehmer dem nicht
ausdrücklich widerspricht.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2. Über die Website und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende
Zusagen von Buchungspartnern an die Veranstaltungsteilnehmer sind unwirksam. Ebenso
unwirksam sind Zusagen von Trainern bezüglich der Veranstaltung ohne Bestätigung
der verantwortlichen Person vor Ort.
17. Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen die die Durchführung der Leistung, oder Schäden die während der Durchführung der Leistung enstanden sind, ist der Sitz der Kiteschule ausschlaggebend (Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR), Italien).