Kitesurf-Adventure - AGB
Allgemeiner Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Vertragspartner
1.1 Die Beratungs- & Buchungsleistungen eines Kitekurses oder eines Kitesurf-Shuttleservice erfolgt durch KITESURF ADVENTURE e.K., D-89564 Nattheim, Gartenstrasse 24 - nachfolgend Buchungspartner genannt - die Online-Vermarktung, Kundenaquise, Beratungs- & Buchungsleistungen sowie die Kundebetreuung bis zum Leistungsantritt für die Kitesurf Adventure Kitecenter übernimmt. Vertragspartner der auszuführenden Leistung ist die Kiteschule vor Ort.
1.2 Leistungspartner und verantwortlich für die Durchführung der Kitesurf-Leistung am Gardasee vor Ort ist Kitesurf Adventure Italien (eingetragen unter: Kristian Schmid, Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR) - nachfolgend Veranstalter genannt.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung vor Ort bietet der Kunde Kitesurf Adventure, Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR) den Abschluss eines Vertrages an. Die Vorbuchung über die Kitesurf Adventure e.K. ist dabei lediglich eine Reservierung der gebuchten Leistung, nicht aber der Vertragsabschluss für die Leistung. Die Anmeldung aller Teilnehmer kann ausschließlich via die Kitesurf Adventure App vorgenommen werden. Sie wird vor Ort durch die Aktivierung der Buchung abgeschlossen. Im Fall von Minderjährigen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder (Erziehungsberechtigter) wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, erfolgt die Anmeldung schriftlich vor Ort. Mit der schriftlichen Bestätigung und oder dem Check-in via App wird der Vertrag auch für den Veranstalter verbindlich. Der Veranstalter sichert dem Anmelder zu jede durch die Kitesurf Adventure e.K. regulär vorgebuchte Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung vor Ort in den Vertrag zu übernehmen und garantiert die Ausführung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
3. Bezahlung
3.1. Bei der Anmeldung zur Veranstaltung vor Ort wird die Zahlung der Gesamtkosten
an Kitesurf Adventure, Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR) fällig. Im Fall einer
Vorbuchung ist der Restbetrag bzw. bei einer Neuanmeldung der Gesamtbetrag fällig
und muss vor Kursbeginn beglichen werden. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten
gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß
Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung.
3.2. Die Buchungsbestätigung im Fall einer Vorbuchung wird dem Kunden nach Eingang
der Anzahlung beim Buchungspartner per Email zugesandt. Sollten dem Kunden die
Bestätigung bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn nicht zugegangen sein, muss der
Kunde sich umgehend schriftlich per Email oder telefonisch an den Buchungspartner
wenden.
4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Da es sich um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Kurs aus Sicherheitsgründen oder Gründen der Nicht-Durchführbarkeit abzusagen. Im Fall von Kurs-Leistungen die wetterbedingt nicht oder teilweise durchgeführt werden können, greift die "100% Windgarantie-Regelung". Es entsteht dadurch zu keiner Zeit ein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten. Der Kunde erhält für die wetterbeidngt nicht durchgeführten Leistungen einen entsprechenden Gutschein der für drei Jahre ab Ausstellungsdatum seine Gültigkeit behält. Die Gutscheine sind personenbezogen & nicht auf Dritte übertragbar.
5.2. Preisnachlässe auf Kursleistung von zwei & mehr Kurstagen (alle anderen Leistungen sind ausgenommen) für Schüler & Studenten & Gruppen können, vom Veranstalter auf Anfrage gewährt werden. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Veranstalters auf Kundeanfrage einen Preisnachlass zu gewähren.
5.2.1. Preisnachlässe für Schüler & Studenten werden vor Ort bei Vorlage eines gültigen Ausweises verrechnet. Im vorab versandten Angebot eingetragene Preisnachlässe sind nur gültig sofern bei Kursanmeldung vor Ort ein gültiger Ausweis vorgelegt wird.
5.2.2. Preisnachlässe für Gruppen können vom Kunden bei der Buchung vorab angefragt werden. Minimale Gruppengröße ist dabei 4 Personen. Voraussetzung ist außerdem die gleichzeitige Buchung der Teilnehmer sowie die Kursteilnahme im gleichen Zeitraum.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Der Kunde kann 15 Tage, oder länger vor Veranstaltungsbeginn, gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro, von der gebuchten Leistung zurücktreten. Der
Rücktritt muss unter Angabe des vollen Namens und des Kurstermins erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir
Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich per Mail zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.2. Tritt der Kunde 14 Tage oder kurzfristiger vor Veranstaltungsbeginn vom
Vertrag zurück, oder tritt er die Veranstaltung ohne vorherige Rücktrittserklärung
nicht an, so behält sich der Veranstalter vor, für die getroffenen Vorkehrungen und
für seine Aufwendungen und Verluste durch Vergabe begrenzt vorhandener Kursplätze,
Ersatz zu verlangen. Der Buchungspartner behält in diesem Fall die Anzahlung als
Kompensation ein. Die genaue Regelung ist unter I. Stornobedingungen
einzusehen.
6.3. Umbuchungen können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 30 Euro vorgenommen werden. Ein neuer Termin kann nur in
Zeiträumen mit entsprechend freier Kapazität gewählt werden. Lässt sich kein
geeigneter Termin finden gelten die allgemeinen Stornobedingungen eines Rücktritts
vom Vetrags. Umbuchungen können nur innerhalb der gleichen Saison vorgenommen
werden. Entsteht bei der Umbuchung eine Preisdifferenz aufgrund der
unterschiedlichen Saisonpreise muss diese Differenz vom Kunden übernommen werden.
Umbuchung die kurzfristiger als 14 Tage vor Veranstaltungsstart vorgenommen werden
gelten als Rücktritt vom Vertrag und Neubuchung.
6.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Kurspreis. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Kurs nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
I. Stornobedingungen
Ab 14 Tage bis 3 vor Veranstaltungsbeginn fallen als Stornogebühr mindestens der
Betrag der Anzahlung des Kurspreises (oder anderer gebuchter Leistungen) maximal
aber 50% der Kosten der gebuchten Leistung pro Person an. Wurde anstelle der
Anzahlung ein gültiger Gutschein akzeptiert wird dieser entsprechend entwertet.
Im Fall von kurzfristigen Rücktritt (3 Tage vor Beginn) von der Veranstaltung und bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn ohne vorherige Rückmeldung behält sich der Veranstalter vor die gesamten Kosten der gebuchten Leistung einzufordern (inklusive der Entwertung aller in der Buchung eingesetzten Gutscheine).
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Abbruch der Veranstaltung aufgrund zwingender Gründe
Nimmt der Kursteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Abbruchs (zum Beispiel durch Verletzung) der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird von Seiten des Veranstalters ein Gutschein angeboten der für 3 Jahre seine Gültigkeit behält. Gutscheine können auch in Kitesurf Adventure Kitecamps oder bei vorheriger Nachfrage an anderen Kitesurf Adventure Kiteschulen eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf monetäre Rückerstattung. Gutscheine sind personenbezogen & nicht auf Dritte übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich den Veranstalter so früh wie möglich über eine Nichtteilnahme an der Veranstaltung unter Angabe und ggf. Nachweis der Gründe zu informieren.
7.2 Abbruch der Veranstaltung aufgrund nicht zwingender Gründe
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung ohne zwingend Grund (z.B. Nichtgefallen oder Übelkeit aufgrund des Bootsfahrens) wird keinerlei Kompensation vonseiten des Veranstalters geleistet.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Leistung vom Vertrag
zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Leistung,
ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Veranstaltungspreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Oder wenn
die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen
Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor
Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
8.1. Ferner behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter den anteiligen Betrag der Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen ohne Abzug einer Gebühr zurück (ausgenommen wetterbedingte Absagen). Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Leistungspreis anteilig der noch nicht durchgeführten Leistung zurück. Der Veranstalter darf entsprechend für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Ausgeschlossen hiervon sind wetterbedingte Leistungsabsagen die ausdrücklich durch die 100% Windgarantie geregelt sind (siehe 5. Leistungs- und Preisänderungen).
9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Leistung so zu erbringen, dass sie die
zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Nutzen aufheben oder mindern. Hierbei gilt es zu berücksichtigen das äußere
Bedingungen Einfluss auf die Durchführung der Leistung haben können und somit
Leistungsinhalte voneinander abweichen können.
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung für monetäre & sachliche Schäden: der
Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der
Leistungsdurchführung entstehende monetäre oder sachliche Schäden. Gänzlich
ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden durch höhere Gewalt. Sollte der
Veranstalter durch höhere Gewalt oder Wettereinflüsse an der Leistungserbringung
gehindert sein, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf monetäre Rückerstattung
der Kosten. Bei Wettereinflüssen greift die 100% Windgarantie (siehe 4. Leistungs-
und Preisänderungen).
9.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung bei gesundheitlichen Schäden: der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehende gesundheitliche Schäden. Alle Teilnehmer werden vorab über die Risiken der Durchführung der Veranstaltung und der Sportart Kitesurfen aufgeklärt und müssen der kompletten Übernahme der Haftung per Unterschrift bei der Anmeldung zustimmen.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses beim Veranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich per Email geschehen.
11. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers
11.1. Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung
für Schäden an Drittpersonen.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für
seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen,
bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.
11.2. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials sowie
der Boote, oder im Fall von Schäden bei oder grob fahrlässigem Verhaltens hat der
Teilnehmer den entstandenen Schaden sowie den dadurch entstehenden Wertverlust des
Materials in vollem Umfang zu begleichen.
12. Teilnahmebedingungen
12.1 Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlen sich vor Anmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen.
12.2 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen von Trainern und Betreuern aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
12.3 Teilnehmer, die eine spezielle Veranstaltung buchen (z.B. einen Foil-Kitekurs
oder den Shuttle-Service), müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrung
verfügen. Der zuständige Trainer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder
Qualifikation die gebuchte Leistung bzw. das gebuchte Paket ggf. umzuschreiben,
oder abzubrechen.
12.4 Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse und die
Teilnahme am Shuttle-Service auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen
sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.
12.5 Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung vor Ort allen im Anmeldeformular (Veranstaltungsvertrag) aufgeführten Bedingungen zu stimmt. Für Minderjährige Teilnehmer ist zudem eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13.2. Über die Website und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende
Zusagen von Buchungspartnern an die Veranstaltungsteilnehmer sind unwirksam. Ebenso
unwirksam sind Zusagen von Trainern bezüglich der Veranstaltung ohne Bestätigung
der verantwortlichen Person vor Ort.
14. Allgemeines
14.1. Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand der letzten Fassung.
14.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
14.3. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine
schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.
14.4 Zusätze, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag haben in Schriftform zu erfolgen, wobei auch ein Abgeben von diesem Erfordernis an die Schriftform gebunden ist.
15. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen die die Durchführung der Leistung, oder Schäden die während der Durchführung der Leistung enstanden sind, ist der Sitz der Kiteschule ausschlaggebend (Via Gardesana 4, 37018 Malcesine (VR), Italien) und damit italienisches Recht anwendbar. Für Klagen bezüglich der Buchungsdurchführung ist der Sitz der Kitesurf Adventure KG maßgeblich und damit deutsches Recht anwendbar.